Wichtige Kundeninformation im Januar 2017
Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen
In der Kundeninformation vom November 2016 haben wir Sie darüber informiert, dass HBCD-haltige Abfälle nach einer Änderung in der Abfallverzeichnisverordnung seit dem 30. September 2016 als gefährlicher Abfall einzustufen sind.
Aufgrund der bekanntlich daraus resultierenden Entsorgung-Engpässen hat das Bundeskabinett dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen zugestimmt. Der Bund ermöglicht damit einfachere Entsorgungsregeln für die Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.
Das Flammschutzmittel HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits- und Umweltanforderungen einhalten, komplett unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht als “nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden können.
Der Aufschub bis Ende 2017 ermöglicht es den Fachgremien des Bundes und der Länder, für die Abfälle, Anforderungen für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten.